(01|07|09) Jedes Jahr sterben in der Schweiz
Hunde einen Hitzetod durch Kreislauf- kollaps, weil Hundebesitzer ihre Vierbeiner im
überhitzten Auto zurückgelassen haben. Leider muss man davon ausgehen, dass sich auch in
diesem Jahr tödliche Dramen abspielen. Beim Schweizer Tierschutz STS ist das Merkblatt
Achtung: Überhitzungs- gefahr! kostenlos erhältlich.
Immer wieder werden Hunde im Auto bei prallem Sonnenschein zurückgelassen. Dank
aufmerksamer Passanten können sie glücklicherweise oft vor dem drohenden, qualvollen
Hitzetod gerettet werden. Schon im Frühsommer und auch noch im Herbst kann in einem in
der Sonne stehenden Auto innert weniger Minuten die Temperatur auf fast unglaubliche 80°
C steigen. Auch ein Fensterspalt ändert daran nichts. Der geringe Luftraum im Auto macht
Hunden die Wärmeabgabe durch Hecheln unmöglich. Bei fortschreitender Hitzebelastung
erleiden sie deshalb einen Hitzetod durch Kreislaufzusammenbruch. 2005 wurden 22, 2006 und
2007 je 29 Hundehalter wegen Zurücklassens von Hunden im überhitzen Auto zu Strafen von
mehreren Hundert bis zu mehreren Tausend Franken verurteilt. Zahlen von 2008 sind noch
nicht verfügbar.
Der STS rät, bei einer Befreiungsaktion aus einem verschlossenen Auto immer folgende
Grundsätze zu beachten. Dann ist aus rechtlicher Sicht nichts zu befürchten:
- Sind Sie in einem Einkaufszentrum, lassen Sie sofort die Autonummer ausrufen, um den
Besitzer des Hundes und des Autos möglichst schnell zu finden.
- Schlagen Sie die Autoscheibe erst ein, wenn die Polizei nicht rechtzeitig oder nicht
kommt und/oder Sie sehen, dass ein dringender Notfall vorliegt.
- Alarmzeichen sind verstärktes Hecheln, Herumspringen im Fahrzeug, lautes Jaulen oder
Winseln, aber auch Mattigkeit, Apathie und Bewusstlosigkeit.
- Legen Sie den befreiten Hund in den Schatten und befeuchten Sie seinen Körper und seine
Beine mit nassen, kühlen Tüchern und benetzen Sie die Maulhöhle mit kaltem Wasser.
Überlassen Sie die weitere Behandlung einem Tierarzt.
- Erstellen Sie zu Ihrer eigenen Absicherung ein Protokoll über den Ablauf der Aktion,
ergänzt durch Handyfotos oder -filme, denn nicht jeder Tierhalter ist für eine Rettung
dankbar und könnte eventuell eine Schadensersatzforderung für die beschädigte
Autoscheibe stellen.
Für Rückfragen:
Geschäftsstelle Schweizer Tierschutz STS, Telefon 061 365 99 99 |
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