(12|11|09) Die marktbeherrschenden Grossmetzgereien blockieren
tierfreundliche Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration, welche ab nächstem
Jahr verboten ist. Der Schweizer Tierschutz STS und die Schweizerische Tierärztliche
Vereinigung für Tierschutz STVT kritisieren, dass einzig die in mehrerer Hinsicht nicht
unproblema- tische chirurgische Ferkelkastration mit Isofluran-Narkose flächendeckend zum
Einsatz kommen wird, während die beiden tierschonenden Methoden Jungebermast und das
Impfen gegen den Ebergeruch von den Grossmetzgern boykottiert werden. Ein eben
erschienenes Gutachten von Prof. Dr. Rainer J. Schweizer von der Universität St. Gallen
zeigt auf, dass die systematische chirurgische Kastration mit isofluran-Narkose Artikel
4.2 und 16 des Tierschutzgesetzes verletzt und es hegt Zweifel bezüglich der
Kontrollierbarkeit dieser Methode. Denn die Pflicht zur Narkotisierung könne umgangen
werden ohne dass dies beim Tier nachgewiesen werden kann. Das Gutachten empfiehlt dem
Bundesrat, die chirurgische Kastration zum Zwecke der Vermeidung des Ebergeruchs als
systematisch durchgeführter Eingriff auf den Schweinezucht- betrieben nach einer
Übergangsfrist zu verbieten. Der STS und die STVT schliessen sich dieser Forderung an und
nennen einen konkreten Termin: Das chirurgische Ferkelkastrieren soll ab 2015 verboten
werden. Im weiteren fordern sie, ab 2010 einen Verzicht auf den Import von
Schweinefleisch, das von Tieren stammt, die ohne Schmerzausschaltung kastriert wurden.
Auch dieses Jahr werden noch über 1 Million männliche Ferkelbabies ohne Betäubung
kastriert für die wehrlosen Tiere ein unglaublich schmerzhafter und traumatischer
Eingriff. Ab 1. Januar 2010 ist dann aber auch die Kastration von Ferkeln gemäss neuem
Tierschutzgesetz nur noch unter Schmerzausschaltung erlaubt, so wie dies bei Heim- und den
anderen Nutztieren bereits seit Jahren der Fall ist. Also, Problem gelöst?
Grossmetzgereien stellen sich quer
Leider ist dem nicht so. Denn von den drei in dem mehrjährigen Forschungsprojekt
«ProSchwein» evaluierten Alternativverfahren zur bisherigen, betäubungslosen Ferkel-
kastration wird nun ausgerechnet die schlechteste Variante zum Standard erhoben: Die
chirurgische Kastration unter Isofluran-Narkose. Die beiden wesentlich tierschonenderen
Methoden Jungebermast und die Impfung gegen den Ebergeruch werden von den Grossmetzgereien
boykottiert, da sie gewisse Anpassungen und Investitionen in den Schlachtanlagen bedingen.
Dabei ist die Gasnarkose keineswegs unproblematisch. Bis zu zehn Prozent der Tiere werden
gemäss ProSchwein nämlich ungenügend narkotisiert. Das entspricht jährlich bis zu
hunderttausend Tieren, die im Widerspruch zum Tierschutzgesetz auch weiterhin unter
Schmerzen kastriert werden. Ausserdem fehlen klare Richtlinien, dass die Tiere nach der
chirurgischen Kastration obligatorisch ein Mittel gegen die postoperativen Schmerzen
erhalten. Bei kastrierten Ferkeln lassen sich nämlich Schmerzen während mehrerer Tage
bis zu einer Woche nach der Operation nachweisen. Ein im Auftrag des Schweizer Tierschutz
STS und der Schweizerischen Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz STVT erstelltes
Gutachten von Prof. Dr. Rainer J. Schweizer und seiner Mitarbeiterin Frau Margot Benz
zeigt auf, dass die Isofluran-Narkose in der Praxis die Vorgaben des Tierschutzrechts
nicht erfüllt. Sie widerspricht unter anderem der Respektierung der Würde der Kreatur
und verstösst gegen das Verbot von ungerechtfertigten Belastungen. Die Autoren kommen zum
Schluss, dass die systematische chirurgische Kastration von männlichen Ferkeln Art. 4
Abs. 2 Tierschutzgesetz verletzt. Wörtlich führen sie aus:
Die Tiere sind durch die Kastration einer mehrfachen Belastung ausgesetzt: Sie
werden während der Narkose-Einleitungsphase in Angst versetzt; eine erhebliche Zahl der
Ferkel erhält eine ungenügende Narkose und wird unter Schmerzen kastriert; die
postoperativen Schmerzen, die noch Tage anhalten können, werden durch die Narkose nicht
gelindert. Es ist deshalb unverhältnismässig und damit ungerechtfertigt, wenn trotz
schonenderen Alternativen Ferkel systematisch kastriert und damit in ihrer körperlichen
Integrität verletzt werden. Weiter haben die Autoren geprüft, ob die chirurgische
Ferkelkastration mittels Isofluran-Narkose mit Art. 16 des Tierschutzgesetzes vereinbar
ist. Dieser Artikel schreibt vor, dass Schmerz verursachende Eingriffe nur unter
Schmerzausschaltung und von einer fachkundigen Person vorgenommen werden dürfen. Das
Gutachten hält fest, dass die systematische Kastration mit Isofluran-Narkose das
Schmerzausschaltungsgebot von Art. 16 des Tierschutzgesetzes verletzt. Das Gebot
gilt für jedes einzelne Tier und lässt keine Narkosemethode zu, bei der zwei bis neun
Prozent, bzw. bis zu hunderttausend Tiere pro Jahr keine genügende Narkose erhalten und
unter Schmerzen kastriert werden. Hinzu kommt, dass bisher eine Regelung fehlt, welche zur
Linderung der postoperativen Schmerzen die Verabreichung eines Schmerzmittels zwingend
vorsieht.
Holland ist vorbildlich
Am tierfreundlichsten ist sicher die Jungebermast, weil die Tiere unversehrt bleiben.
Hinzu kommt, dass die Schweineproduzenten dadurch sogar Kosten sparen können. In Holland
wird dieses Konzept bereits mit wachsendem Erfolg praktiziert. Ähnlich wie bei der
Herstellung von Parfüms kommen spezialisierte Sensoriker zum Einsatz, welche allfälligen
Ebergeruch im Schlachthaus aufspüren. In der Schweiz ist zudem ein Projekt zur
Entwicklung einer elektronischen Spürnase für Ebergeruch bereits weit fortgeschritten.
Nur etwa 3-5 Prozent sämtlicher Schlachtkörper weisen den unerwünschten Ebergeruch auf.
Warum soll dies nicht auch in der Schweiz möglich sein? «Wir Bio-Produzenten sind
bereit, diese Herausforderungen anzunehmen, die Verarbeitungsbetriebe zum aller- grössten
Teil jedoch nicht. Dies ist uns unverständlich, sind doch die Margen in der Verarbeitung
um einiges höher als auf der Produzentenseite», beklagte sich Martin Ott von der Gut
Rheinau GmbH, in dessen Gästehaus die gemeinsame Medienkonferenz von STS und STVT
stattfand.
Für Rückfragen:
Geschäftstelle Schweizer Tierschutz STS; Telefon 061 365 99 99 |
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