(19|01|10) Extremzuchten von Tieren wären seit 2005 vom Gesetz her in
der Schweiz verboten. Doch bisher zeigt diese gesetzliche Bestimmung kaum Wirkung. Immer
noch werden auf Ausstellungen Tiere mit schweren körperlichen Deformationen gezeigt, die
unter dem übersteigerten Geltungsdrang ihrer Züchter leiden müssen. Der Schweizer
Tierschutz STS fordert das Bundesamt für Veterinärwesen auf, solche tierquälerischen
Exzesse endlich zu stoppen. Exemplarisch hat nun der STS gegen einen fehlbaren
Hundezüchter beim zuständigen Veterinäramt eine Anzeige eingereicht.
Ein Mopsrüde ringt nach Luft. Seine ständig herausgestreckte Zunge ist rot angelaufen,
was auf Sauerstoffmangel hindeutet. Diese Beobachtung hat eine Mitarbeiterin des Schweizer
Tierschutz STS an der Ausstellung Animalia in Lausanne im vergangenen Jahr gemacht. Der
STS hat darauf als Exempel Anzeige beim zuständigen Veterinäramt erstattet. Denn dies
ist leider bei Weitem kein Einzelfall: Ob Hunde, die wegen ihrer eingedrückten Schnauze
kaum atmen können, Nacktkatzen, denen sogar die Tasthaare als wichtiges Sinnesorgan
fehlen, Enten mit riesigen Federhauben, die als Begleit- erscheinung neurologische
Ausfälle und Löcher im Schädel aufweisen, Rassekatzen, bei denen die Züchter
Nierenzysten, plötzlichen Herztod oder dauernde Zahnfleischent- zündung als
Kollateralschäden in Kauf nehmen die Liste an gesundheitlichen Schäden durch
Überzüchtung liesse sich weiter verlängern. Diese bemitleidenswerten Kreaturen müssen
wegen züchterischer Ignoranz leiden. Sie werden durch den blinden Ehrgeiz der Züchter zu
abstrusen, geradezu monströsen Objekten degradiert und damit in ihrer Würde verletzt,
die ihnen nach dem Tierschutzgesetz gewährt werden sollte.
Dabei steht in der Tierschutzverordnung eigentlich klipp und klar: «Verboten sind: das
Züchten von Tieren, bei denen damit gerechnet werden muss, dass erblich bedingt
Körperteile oder Organe für den arttypischen Gebrauch fehlen oder umgestaltet sind und
dem Tier hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen.» In Deutschland bestehen
seit 24 Jahren ähnliche gesetzliche Bestimmungen, doch finden sie in der Praxis kaum
Anwendung, wie PD Dr. Thomas Bartels von der Universität Leipzig an der heutigen
Medienkonferenz in Zürich erklärte. Der STS will, dass die entsprechenden Vorschriften,
welche Extremzuchten unterbinden sollen, in der Schweiz rascher umgesetzt werden. Er
verlangt deshalb vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), endlich die notwendigen
Vollzugsinstrumente zu schaffen.
Keine Rassenverbote, sondern Grenzwerte
Dabei geht es dem STS nicht vorab darum, bestimmte Rassen zu verbieten. Denn praktisch bei
jeder Zucht existiere eine gewisse Bandbreite innerhalb der angestrebten Rasseziele.
Vonnöten sind vielmehr Grenzwerte, wie sie auch Bartels im deutschen Qualzucht-Gutachten
moniert, um unerwünschte Merkmalsausprägungen zu vermeiden und mit solchen Tieren nicht
mehr weiterzuzüchten. Ein Beispiel dafür ist der erhöhte Nasenwiderstand bei Hunden,
welcher die freie Atmung behindert. Professor Dr. med. vet. Susi Arnold kommt in ihren
Studien zum Schluss, dass vor allem kurzköpfige Hunde von Problemen der oberen Atemwege
betroffen sind, aber nicht nur. Dieses sogenannte Brachycephale Syndrom entsteht durch
eine Degeneration der Nasenmuscheln. Der dadurch verursachte erhöhte Nasenwiderstand bei
der Atmung ist messbar. Diese Forschungsarbeit wurde vom BVET unterstützt, deshalb ist es
für den STS nicht ver- ständlich, warum diese Forschungsresultate nun nicht in griffige
Vollzugsbestimmungen umgesetzt werden.
«Wir erwarten, dass das BVET aufgrund der vorhandenen Forschungsresultate und
Expertenberichte möglichst bald konkrete Zuchtvorschriften technischer Art nach Artikel
29 der Tierschutzverordnung aufstellt, die es erlauben, belastete Zuchtlinien und
Individuen gezielt von der Zucht auszuschliessen und die Heimtierzucht in normalere Bahnen
zu lenken, hin zu nicht belasteten und gesunden Tieren», fasste die Tierärztin Julika
Fitzi- Rathgen die Forderungen des STS zusammen.
Für Rückfragen:
Geschäftsstelle Schweizer Tierschutz STS, Telefon 061 365 99 99 |
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