<<  zurück
Tierische Panik am 1. August
(23|07|09)   Wenn am 1. August Raketen und Knallpetarden gezündet werden, versetzt dies viele Tiere in Angst und Schrecken. Der Schweizer Tierschutz STS fordert die Bevölkerung zum massvollen Umgang mit Feuerwerken auf. Früh- und Spätzünder sind den Tieren zuliebe zu unterlassen.

Gedanken- und Rücksichtslosigkeit sind dafür verantwortlich, dass Jahr für Jahr am 1. August Tiere in panischer Angst um ihr Leben rennen oder fliehen oder sich vor Angst zitternd in die nächste Ecke verkriechen. Feuerwerk bedeutet für viele Tiere panische Angst und Stress. Vor allem Heimtiere reagieren auf die Knallkörper. Während sich Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen einfach verkriechen, beginnen viele Hunde stark zu hecheln, zu zittern, bekommen Durchfall, jaulen oder bellen ununterbrochen aus lauter Angst. Im Extremfall erleiden sie einen Herzstillstand. Wen wundert’s: Das Hörvermögen der Hunde ist doppelt so gross wie das der Menschen. Bei Katzen ist es sogar fünfmal grösser.

Der STS empfiehlt den Tierhaltern für einen ruhigen Ort zu sorgen, wo sich seine Tiere zurückziehen können und mit einem Radioprogramm den akustischen Teppich zu bieten, der die Kakophonie abdämpft. Keinesfalls sollten Heimtiere während dieser Zeit ins Freie gelassen werden. Viele Hundehalter versuchen das Tier zu trösten. Diese menschliche Reaktion wird vom Hund aber als falsches Signal wahrgenommen. Das Tier empfindet das Trösten als Belohnung und Bestätigung für sein Verhalten. Die richtige Reaktion besteht darin, die Angst des Hundes zu ignorieren. Bei überängstlichen Tiere empfiehlt der STS, vorgängig den Tierarzt zu konsultieren, der in besonderen Fällen ein Beruhi- gungsmittel verschreiben kann. Wenn alles nichts nützt, bleibt nur die Flucht ins „feuerwerkfreie“ Ausland.

Katzen mit Auslauf kommen in Folge einer Angstreaktion häufig nicht mehr nach Hause. Sie verkriechen sich in irgendwelche Schlupflöcher und werden dabei nicht selten aus Versehen eingeschlossen.

Herdentiere können in Panik geraten
Auch Pferde, Kühe oder Schafe können in Panik geraten und Absicherungen oder Zäune durchbrechen und auf den Strassen für Unfälle sorgen. Gleiches ist von Wildtieren bekannt. Der STS mahnt, Feuerwerke nur in genügendem Abstand zu Weiden und Wäldern zu zünden.

1. Augustfeuer als tödliche Falle
Unzählige Wildtiere, die sich in aufgeschichteten Holzhaufen einnisten, finden dort ein klägliches Ende. Besonders gefährdet sind Igel und andere Kleinlebewesen. Die trockenen Haufen bilden ideale Schlafplätze und Verstecke für die Tiere. Das gesammelte Holz sollte deshalb am 1. August auf- oder umgeschichtet werden. Der STS empfiehlt, grössere Holzhaufen mit einem Schutzzaun zu versehen. Ein entsprechendes Merkblatt ist beim STS erhältlich.

Anliegen erhält Unterstützung durch Gemeindeverwaltungen
Regelmässig gelangt der STS mit Informationen zum 1. August an sämtliche Schweizer Gemeinden. Eine Umfrage hat ergeben, dass 74 Prozent der Gemeinden den STS-Flyer auflegen und 57 Prozent das Plakat „Angst und Panik durch Feuerwerke“ aushängen. 75 Prozent der Gemeinden publizierten die Informationen zu den Vorsichtsmassnahmen bei 1. August-Feuern oder legten das Merkblatt in ihrer Kanzlei auf.

Der Kanton St. Gallen hat in der Lärmschutzverordnung festgelegt, dass das vorzeitige Abbrennen von Feuerwerk vor dem Nationalfeiertag untersagt ist. Die gleiche Regelung gilt auch in vielen Gemeinden des Kantons Zürich. Der STS fordert, dass diese Einschrän- kung auch entsprechend durchgesetzt wird.


Für Rückfragen:
Geschäftsstelle Schweizer Tierschutz STS, Telefon 061 365 99 99