(23|07|09) Wenn am 1. August Raketen und
Knallpetarden gezündet werden, versetzt dies viele Tiere in Angst und Schrecken. Der
Schweizer Tierschutz STS fordert die Bevölkerung zum massvollen Umgang mit Feuerwerken
auf. Früh- und Spätzünder sind den Tieren zuliebe zu unterlassen.
Gedanken- und Rücksichtslosigkeit sind dafür verantwortlich, dass Jahr für Jahr am 1.
August Tiere in panischer Angst um ihr Leben rennen oder fliehen oder sich vor Angst
zitternd in die nächste Ecke verkriechen. Feuerwerk bedeutet für viele Tiere panische
Angst und Stress. Vor allem Heimtiere reagieren auf die Knallkörper. Während sich
Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen einfach verkriechen, beginnen viele Hunde stark zu
hecheln, zu zittern, bekommen Durchfall, jaulen oder bellen ununterbrochen aus lauter
Angst. Im Extremfall erleiden sie einen Herzstillstand. Wen wunderts: Das
Hörvermögen der Hunde ist doppelt so gross wie das der Menschen. Bei Katzen ist es sogar
fünfmal grösser.
Der STS empfiehlt den Tierhaltern für einen ruhigen Ort zu sorgen, wo sich seine Tiere
zurückziehen können und mit einem Radioprogramm den akustischen Teppich zu bieten, der
die Kakophonie abdämpft. Keinesfalls sollten Heimtiere während dieser Zeit ins Freie
gelassen werden. Viele Hundehalter versuchen das Tier zu trösten. Diese menschliche
Reaktion wird vom Hund aber als falsches Signal wahrgenommen. Das Tier empfindet das
Trösten als Belohnung und Bestätigung für sein Verhalten. Die richtige Reaktion besteht
darin, die Angst des Hundes zu ignorieren. Bei überängstlichen Tiere empfiehlt der STS,
vorgängig den Tierarzt zu konsultieren, der in besonderen Fällen ein Beruhi- gungsmittel
verschreiben kann. Wenn alles nichts nützt, bleibt nur die Flucht ins
feuerwerkfreie Ausland.
Katzen mit Auslauf kommen in Folge einer Angstreaktion häufig nicht mehr nach Hause. Sie
verkriechen sich in irgendwelche Schlupflöcher und werden dabei nicht selten aus Versehen
eingeschlossen.
Herdentiere können in Panik geraten
Auch Pferde, Kühe oder Schafe können in Panik geraten und Absicherungen oder Zäune
durchbrechen und auf den Strassen für Unfälle sorgen. Gleiches ist von Wildtieren
bekannt. Der STS mahnt, Feuerwerke nur in genügendem Abstand zu Weiden und Wäldern zu
zünden.
1. Augustfeuer als tödliche Falle
Unzählige Wildtiere, die sich in aufgeschichteten Holzhaufen einnisten, finden dort ein
klägliches Ende. Besonders gefährdet sind Igel und andere Kleinlebewesen. Die trockenen
Haufen bilden ideale Schlafplätze und Verstecke für die Tiere. Das gesammelte Holz
sollte deshalb am 1. August auf- oder umgeschichtet werden. Der STS empfiehlt, grössere
Holzhaufen mit einem Schutzzaun zu versehen. Ein entsprechendes Merkblatt ist beim STS
erhältlich.
Anliegen erhält Unterstützung durch Gemeindeverwaltungen
Regelmässig gelangt der STS mit Informationen zum 1. August an sämtliche Schweizer
Gemeinden. Eine Umfrage hat ergeben, dass 74 Prozent der Gemeinden den STS-Flyer auflegen
und 57 Prozent das Plakat Angst und Panik durch Feuerwerke aushängen. 75
Prozent der Gemeinden publizierten die Informationen zu den Vorsichtsmassnahmen bei 1.
August-Feuern oder legten das Merkblatt in ihrer Kanzlei auf.
Der Kanton St. Gallen hat in der Lärmschutzverordnung festgelegt, dass das vorzeitige
Abbrennen von Feuerwerk vor dem Nationalfeiertag untersagt ist. Die gleiche Regelung gilt
auch in vielen Gemeinden des Kantons Zürich. Der STS fordert, dass diese Einschrän- kung
auch entsprechend durchgesetzt wird.
Für Rückfragen:
Geschäftsstelle Schweizer Tierschutz STS, Telefon 061 365 99 99 |
|