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Mehrheit für den Tierschutzanwalt
(26|11|09) Eine grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung will den Tierschutz in der Schweiz verbessern und befürwortet die Einführung von kantonalen Tierschutzanwäl- ten. Dies ergab eine im Auftrag des Schweizer Tierschutz STS durchgeführte repräsen- tative GfK-Studie.

81 % der Schweizer Bevölkerung finden, dass Personen, die Tiere misshandeln oder in anderer Weise gegen die Tierschutzgesetzgebung verstossen, "sehr hart" (30 %) oder "eher hart" (51 %) bestraft werden sollten. Hingegen sind 59 % der Meinung, dass heute die Interessen der Tiere von den Behörden und im Strafverfahren zu wenig wahrgenomen werden. Tierquälereien werden in der Schweiz immer noch viel zu oft als Kavaliersdelikte behandelt und lasch bestraft, finden 66 %.

Eine deutliche Mehrheit der Befragten (70 %) hält die Einführung von Tierschutzanwälten für eine geeignete Massnahme, um den Schutz und die Achtung der Tiere zu verbessern. Ein Tierschutzanwalt werde den notwendigen Druck auf die Behörden ausüben, damit das Tierschutzgesetz künftig konsequenter umgesetzt wird, glauben 72 %. Auch glaubt eine Mehrheit (53 %), dass die Einführung von Tierschutzanwälten die heutigen, störenden Unterschiede beim Vollzug des Tierschutzgesetzes beseitigen werde.

Ungenügende Kontrollen, lasche Bestrafung
53 % glauben, dass häufig (11 %) oder sehr häufig (42 %) gegen die Tierschutzgesetz- gebung verstossen wird. Als Grund dafür wird zum einen die ungenügende Kontrolle von Tierhaltern (52 %) genannt. Ebenso viele Befragte (52 %) kritisieren, dass jedermann Tiere halten kann, auch ungeeignete Menschen. Knapp die Hälfte (48 %) der Befragten findet, Tierhalter wüssten zu wenig Bescheid über Tierbedürfnisse und Tierschutzvor- schriften. 42 % der Bevölkerung sind der Ansicht, dass Anzeigen wegen Tierschutzver- stössen von den Behörden zu wenig ernst genommen werden, 41 % machen die lasche Verfolgung und Bestrafung der Täter verantwortlich. Lediglich 6 % der Befragten halten die Tierschutzvorschriften für zu streng.

Für die repräsentative Umfrage wurden zwischen dem 2. und 12. November 2009 1’000 in der Schweiz lebende Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren befragt. Davon waren 83 % in der Schweiz stimmberechtigt. Die Tierschutzanwalt-Initiative kommt am 7. März 2010 zur Abstimmung.


Für Rückfragen:
Geschäftstelle Schweizer Tierschutz STS; Telefon 061 365 99 99