(26|11|09) Eine grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung will den
Tierschutz in der Schweiz verbessern und befürwortet die Einführung von kantonalen
Tierschutzanwäl- ten. Dies ergab eine im Auftrag des Schweizer Tierschutz STS
durchgeführte repräsen- tative GfK-Studie.
81 % der Schweizer Bevölkerung finden, dass Personen, die Tiere misshandeln oder in
anderer Weise gegen die Tierschutzgesetzgebung verstossen, "sehr hart" (30 %)
oder "eher hart" (51 %) bestraft werden sollten. Hingegen sind 59 % der Meinung,
dass heute die Interessen der Tiere von den Behörden und im Strafverfahren zu wenig
wahrgenomen werden. Tierquälereien werden in der Schweiz immer noch viel zu oft als
Kavaliersdelikte behandelt und lasch bestraft, finden 66 %.
Eine deutliche Mehrheit der Befragten (70 %) hält die Einführung von Tierschutzanwälten
für eine geeignete Massnahme, um den Schutz und die Achtung der Tiere zu verbessern. Ein
Tierschutzanwalt werde den notwendigen Druck auf die Behörden ausüben, damit das
Tierschutzgesetz künftig konsequenter umgesetzt wird, glauben 72 %. Auch glaubt eine
Mehrheit (53 %), dass die Einführung von Tierschutzanwälten die heutigen, störenden
Unterschiede beim Vollzug des Tierschutzgesetzes beseitigen werde.
Ungenügende Kontrollen, lasche Bestrafung
53 % glauben, dass häufig (11 %) oder sehr häufig (42 %) gegen die Tierschutzgesetz-
gebung verstossen wird. Als Grund dafür wird zum einen die ungenügende Kontrolle von
Tierhaltern (52 %) genannt. Ebenso viele Befragte (52 %) kritisieren, dass jedermann Tiere
halten kann, auch ungeeignete Menschen. Knapp die Hälfte (48 %) der Befragten findet,
Tierhalter wüssten zu wenig Bescheid über Tierbedürfnisse und Tierschutzvor- schriften.
42 % der Bevölkerung sind der Ansicht, dass Anzeigen wegen Tierschutzver- stössen von
den Behörden zu wenig ernst genommen werden, 41 % machen die lasche Verfolgung und
Bestrafung der Täter verantwortlich. Lediglich 6 % der Befragten halten die
Tierschutzvorschriften für zu streng.
Für die repräsentative Umfrage wurden zwischen dem 2. und 12. November 2009 1000
in der Schweiz lebende Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren befragt. Davon waren 83 % in
der Schweiz stimmberechtigt. Die Tierschutzanwalt-Initiative kommt am 7. März 2010 zur
Abstimmung.
Für Rückfragen:
Geschäftstelle Schweizer Tierschutz STS; Telefon 061 365 99 99 |
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